Zum Inhalt springen
PPPrince PropertiesPattaya · Thailand

Ratgeber · Kaufen

Immobilie in Thailand kaufen als Ausländer

Stand: Oktober 2026 · Prince Properties Pattaya

Thailändische Eigentumsdokumente mit Schlüssel auf einem Schreibtisch

Die wichtigste Nachricht zuerst: Ja, Sie können als Deutscher in Thailand Immobilieneigentum erwerben – aber nicht jede Form davon. Wer die Regeln kennt, kauft sicher; wer sie ignoriert, riskiert sein Geld. Hier sind die drei Wege, die in der Praxis funktionieren, und die Konstruktionen, von denen wir abraten.

Weg 1: Die Eigentumswohnung (Condo) – voll in Ihrem Namen

Das thailändische Condominium-Gesetz erlaubt Ausländern, Wohnungen in registrierten Condominium-Gebäuden als volles Eigentum (Freehold) zu besitzen. Die Wohnung wird im Land Office auf Ihren Namen eingetragen – so sicher wie ein Grundbucheintrag in Deutschland.

Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Foreign Quota: Höchstens 49 % der Wohnfläche eines Gebäudes dürfen Ausländern gehören. Vor dem Kauf muss geprüft werden, ob in „Ihrem" Gebäude noch Quote frei ist – das bestätigt das Juristic Office des Gebäudes schriftlich.
  • Geld aus dem Ausland: Der Kaufpreis muss nachweislich als Fremdwährung aus dem Ausland nach Thailand überwiesen werden, mit dem Verwendungszweck „Kauf eines Condominiums". Die Bank stellt darüber eine Bescheinigung aus (Foreign-Exchange-Nachweis), ohne die das Land Office die Eigentumsübertragung auf einen Ausländer nicht einträgt.

Weg 2: Haus und Grundstück – Leasehold statt Eigentum

Land dürfen Ausländer in Thailand grundsätzlich nicht besitzen. Wer ein Haus mit Garten will, nutzt in der Praxis meist einen registrierten Mietvertrag über 30 Jahre (Leasehold):

  • Der Vertrag wird im Land Office auf dem Chanote eingetragen und bindet auch einen neuen Eigentümer des Grundstücks.
  • Verlängerungsoptionen (z. B. 30+30 Jahre) sind üblich, aber rechtlich nur so stark wie die Gegenpartei: Einklagbar ist sicher nur die erste eingetragene Periode. Das muss in den Preis einfließen.
  • Das Gebäude selbst kann getrennt vom Land in Ihrem Eigentum stehen (eigene Baugenehmigung bzw. Übertragungsurkunde) – eine sinnvolle Ergänzung zum Leasehold.

Alternativen wie Nießbrauch (Usufruct) oder Superficies gibt es ebenfalls; was passt, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Hand eines Anwalts.

Finger weg: die „Thai-Firma als Landbesitzer"

Immer wieder wird Ausländern empfohlen, eine thailändische Gesellschaft zu gründen, die das Land hält, mit thailändischen Strohmann-Gesellschaftern. Klar gesagt: Nominee-Konstruktionen sind illegal. Firmen, die nur zum Landbesitz existieren, können aufgelöst und zum Verkauf des Landes gezwungen werden. Eine echte, aktiv wirtschaftende Firma ist etwas anderes – aber das ist ein Betriebs-, kein Immobilienthema.

Chanote: nicht jedes „Grundstückspapier" ist gleich viel wert

Thailand kennt mehrere Stufen von Landtiteln. Kaufen (bzw. leasen) sollten Sie nur mit Chanote (Nor Sor 4 Jor) – dem vollwertigen, vermessenen Landtitel – oder in Ausnahmen mit Nor Sor 3 Gor. Alles darunter ist für Ausländer praktisch tabu. Der Titel wird bei der Due Diligence im Land Office geprüft: Eigentümer, Belastungen, Wegerechte, Pfandrechte.

Kaufnebenkosten: womit Sie rechnen müssen

PostenHöhe (Orientierung)Anmerkung
Übertragungsgebühr (Transfer Fee)2 % des amtlichen Wertsoft zwischen Käufer und Verkäufer geteilt
Specific Business Tax3,3 %wenn der Verkäufer weniger als 5 Jahre Eigentümer war
Stempelsteuer0,5 %entfällt, wenn Specific Business Tax anfällt
Quellensteuer des Verkäufersprogressivwirtschaftlich meist Sache des Verkäufers
Anwalt / Due Diligenceca. 30.000–60.000 THBdie beste Investition des ganzen Kaufs

Wer die Nebenkosten trägt, ist in Thailand Verhandlungssache – klären Sie es im Kaufvertrag, nicht per Handschlag.

Neubau vom Bauträger (Off-Plan)

Neubauprojekte locken mit Ratenzahlung während der Bauphase. Prüfen Sie vor der Reservierung: Erfolgsbilanz des Bauträgers (fertiggestellte Projekte besichtigen!), Umweltgenehmigung (EIA), Zahlungsplan möglichst nah am Baufortschritt und die Vertragsklauseln für Bauverzug. Ein Treuhandkonto ist in Thailand nicht vorgeschrieben – umso wichtiger ist der Blick auf den Bauträger selbst.

So gehen Sie konkret vor

  1. Eigentumsform klären (Condo Freehold? Haus mit Leasehold?) – vor der Objektsuche.
  2. Objekt auswählen und unabhängigen Anwalt beauftragen (nicht den des Verkäufers).
  3. Due Diligence: Titel, Quote, Lasten, Bauträger.
  4. Kaufpreis korrekt aus dem Ausland überweisen (Verwendungszweck!).
  5. Übertragung im Land Office, Schlüsselübergabe mit Protokoll.
Dieser Artikel gibt den Stand unserer Praxiserfahrung wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze und Behördenpraxis in Thailand ändern sich; prüfen Sie Details vor einer Entscheidung mit einem zugelassenen Anwalt. Stand: Oktober 2026.

Wir begleiten jeden dieser Schritte auf Deutsch – von der Suche bis zur Übergabe. So läuft der Kauf mit uns ab, oder schreiben Sie uns direkt.